Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Veranstaltungsgegenständen zwischen Thomas Elholm - ELCH, Färbertörlesweg 19, D-73728 Esslingen, Registernummer 59102/50266, Registergericht Esslingen (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Mieter“).
(1) Die Darstellung der Mietgegenstände stellt kein verbindliches Angebot dar.
(2) Der Mieter stellt eine Anfrage schriftlich per Kontaktformular oder E-Mail oder telefonisch.
(3) Ein verbindlicher Mietvertrag kommt erst zustande, wenn sich beide Parteien über Art, Umfang, Mietdauer und Preis der Mietgegenstände geeinigt haben und der Vermieter das Angebot schriftlich bestätigt.
(1) Vermietet werden Veranstaltungsgegenstände wie insbesondere Geschirr, Gläser, Besteck, Tischwäsche, Tische, Garnituren, Audio- und Veranstaltungstechnik sowie sonstige für Veranstaltungen benötigte Gegenstände in der jeweils vereinbarten Menge und Ausführung.
(2) Gebrauchsspuren, die den vertragsgemäßen Gebrauch nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
(1) Der Mietzeitraum beginnt und endet zu den individuell vereinbarten Zeitpunkten.
(2) Eine Verlängerung des Mietzeitraums bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
(3) Bei verspäteter Rückgabe ist der Vermieter berechtigt, zusätzliche Miet- oder Aufwandskosten zu berechnen.
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
(2) Alle Preise sind Endpreise gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung), sofern anwendbar.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens nach Rückgabe der Mietgegenstände.
(4) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu begleichen.
(1) Übergabe und Rückgabe erfolgen nach individueller Absprache.
(2) Die Mietgegenstände sind vollständig und sortiert in den bereitgestellten Transportboxen zurückzugeben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Das Entfernen grober Verschmutzungen oder das Nachsortieren der Mietgegenstände durch ELCH wird mit einer Stundenpauschale von 30 € pro Mitarbeiter berechnet.
(1) Der Mieter haftet für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der Mietgegenstände während der Mietzeit.
(2) Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist hiervon ausgenommen.
(3) Für zerstörte oder nicht mehr nutzbare Mietgegenstände werden folgende Pauschalen berechnet:
Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(1) Der Ablauf der Vermietung gestaltet sich wie folgt:
(2) Bei Abholung der Mietgegenstände zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt müssen diese vollständig und sortiert in den bereitgestellten Boxen zur Abholung bereitstehen.
(3) Müssen Mietgegenstände durch ELCH noch gesammelt, sortiert oder gereinigt werden, wird der entstehende Aufwand mit 30 € pro Stunde pro Mitarbeiter berechnet.
(1) Lieferung und Abholung der Mietgegenstände an einen vom Mieter angegebenen Ort erfolgen ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Berechnung, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.
(2) Die Transportkosten können vorab bei ELCH erfragt werden.
(3) Die Transportleistung umfasst die Anlieferung bis hinter die erste ebenerdige Tür, vorausgesetzt eine direkte, störungsfreie Anfahrt ist möglich.
(4) Überschreitet der Transportweg zwischen Fahrzeug und Abladeort 10 Meter, werden zusätzliche Arbeitsstunden mit 30 € pro Stunde pro Mitarbeiter berechnet.
(5) Transportwege müssen so beschaffen sein, dass rollbare Ware durch eine Person barriere- und beschädigungsfrei bewegt werden kann.
(6) Zusätzlicher Aufwand aufgrund ungeeigneter Transportwege oder Wartezeiten, die nicht durch ELCH zu vertreten sind, wird mit 30 € pro Stunde pro Mitarbeiter berechnet.
(7) Kann eine Lieferung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht wie vereinbart durchgeführt werden, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Miete in voller Höhe bestehen.
(1) Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung von Anfragen und Mietverträgen verarbeitet. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung von ELCH zu entnehmen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.